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Der Sinn des Fechtens heute
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I. Geschichtliche Entwicklung

Von Anfang an ist die Geschichte des studentischen Fechtens Teil der allgemeinen studentischen Geschichte. Im frühen Mittelalter, als im deutschsprachigen Raum noch keine Universitäten existierten, zogen die Scholaren nach Paris, Bologna, Padua oder Salerno, um sich einem 5-7jährigen Studium zu widmen. In der Fremde an den damals internationalen Universitäten schlossen sich die Studenten den "Nationes" an, denen ein gewählter Student als Rektor vorstand. Sie gewährten den Studenten eine Reihe wichtiger Privilegien (Steuerfreiheit gegenüber der Kommune, Schutz vor Polizei und anderen Mächten, Befreiung vom Waffendienst, eigene Gerichtsbarkeit). Dazu gehörte auch, besonders bei der Germanischen und Teutonischen Nation, der Skandinavier, Balten, Niederländer, Schweizer und Deutsche angehörten, das Recht, eine Waffe zu tragen.Mit der Gründung der ersten deutschen Universitäten (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386, Erfurt 1392) wurden diese studentischen Privilegien teilweise übernommen. Fecht-, Reit- und Tanzmeister gehörten zu den Lehrenden dieser Universitäten.

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts besaßen alle Universitäten privilegierte Fechtmeister und der Besuch des Fechtbodens gehörte schließlich genauso zur studentischen Ausbildung wie der Besuch der Vorlesungen; teils soll sogar der Ruf der Fechtschule für die Universitätswahl ausschlaggebend gewesen sein.

Das Recht eine Waffe zu tragen, stand von jeher dem Adel zu, der anfangs auch die Masse der Studenten stellte. Allerdings war es damals nicht allzu schwer, den Adel zu erlangen, und der persönliche Adel war dem Gelehrten häufig gewiß. So war es verständlich, daß auch die bürgerlichen Studenten, im Vorgriff auf spätere Aussichten und in Angleichung an die Fechtergilden (siehe unten) das Recht beanspruchten, den Degen tragen zu dürfen.

Nach langen und vielfachen Streitigkeiten wurde 1514 in Wien von Kaiser Maximilian (1459-1519) dieses Recht verbrieft. Von nun an trugen Adel, Würdenträger und alle Studenten den Degen. Dieses Recht des Studenten, die Waffe zu tragen, mag als Standesabzeichen gewertet werden. Der Umgang mit der Waffe, das Fechten, gehörte aber zugleich zu den uralten deutschen Volksbräuchen. Bauern, Bürger und Ritter, Zünfte, Gilden und Landsknechte erlernten den Umgang mit den jeweils üblichen Waffen, dem langen Schwert und dem kurzen Dolch, dem Dussack und dem Degen. Denn nicht nur bei kriegerischen Auseinandersetzungen, auch auf Reisen auf den teils sehr unsicheren Handelswegen mußte sich jeder seiner Haut zu wehren wissen. Teilweise (13. Jahrhundert) waren sogar noch gerichtliche Zweikämpfe (Gottesurteile) angeordnet worden. Mit dem Erstarken der Städte waren schließlich auch die berühmten deutschen Fechtschulen entstanden.

Die erste deutsche Fechtgilde, die Brüderschaft unserer lieben Jungfrau Marien und des Himmelsfürsten St. Marxen (St. Markus Brüder, Maribrüder) genossen höchstes Ansehen. Friedrich III. (1440-1495) verlieh ihnen am 10. 8. 1487 den 1. Privilegienbrief, der bis zum 26. 10.1609 neunmal erneuert wurde. Karl V. (1519-1536) erteilte ihnen am 13. 5. 1541 ein adeliges Wappen.

Daneben entstanden die Freifechter von der Feder zum Greifenfels (Federfechter), deren Wappen offiziell am 7. 3. 1607 von Rudolf III. (1552-1612) bestätigt wurde.

Das Tragen der Waffe, verbunden mit einem ausgeprägten Standesbewußtsein und die unverhohlene Freude an der tatkräftigen Auseinandersetzung führten verständlicherweise zu ständigen Raufereien, vornehmlich unter den Studenten. Die Universitätsbehörden versuchten teils durch Verbote (Erfurter Statut, 14.Jahrhundert "Waffen werden konfisziert"; Heidelberger Rektoratsbeschluß, 1386 "neben Würfelspiel ist der Besuch der Fechtschulen untersagt"; Duelledikt von Wittenberg, 1570; Duellmandat von Jena, 1684), teils durch Anstellung privilegierter Fechtmeister (Jena, 1550; Rostock, 1560) das Fechtwesen zu dämpfen bzw. in erträgliche Bahnen zu lenken. Die Fechtmeister waren meist Marxbrüder, woraus hervorgeht, daß zwischen dem studentischen Fechten jener Zeit und dem Fechten der Gilden kein Unterschied bestand. Im 16. Jahrhundert (Karl V., 1519-1556) war der Degen (Raufdegen, lange Parierstange, Stichblatt, gerade Klinge), aus Italien kommend, in verschiedenen Spielarten die allgemein zu Hieb und Stich geeignete Waffe. Zum Schutz gegen diese Waffe trug der Student damals dick gepolsterte Kleidungsstücke, denn gefochten wurde in Form des wilden ungeregelten Duells (Rencontre) ohne Vorbereitung und ohne Sicherheitsmaßnahmen. Wo man sich begegnete, auf der Straße, im Freien, bei Tag und Nacht, wie sich ein Anlaß fand, wozu einige Schimpfworte genügten, wurde vom Leder gezogen.

Mensur zu Beginn des 20. JahrhundertsDaneben kam es auch zu tätlichen Auseinandersetzungen mit Polizei und Stadtsoldaten. Ein Beleg dafür ist die Schrift des Hofrats Meier aus Göttingen "Über Bewaffnung und Taktik akademischer Polizeiwachen zu bevorstehenden Gefechten mit Studenten".

Zur gleichen Zeit kam in Spanien, Italien und Frankreich das Rapier, der Stoßdegen auf (Camillo Agrippa,1553), das hauptsächlich zu Stich und Stoß diente. Bei gleichem Kampfaufwand war der Stoß schneller, genauer und wirkungsvoller als der im Bogen geschlagene Hieb. Die Schlacht von Benevent ging verloren, da die Franzosen durch Anwendung der schnellen Stoßtechnik die deutsche Übermacht besiegen konnten. Erst unter der Dynastie der neuen Fechtmeister Kreusler (1597-1819) in Jena, Leipzig, Wittenberg und Gießen erlebte das Stoßfechten in Deutschland eine hohe Blüte. Das Wirken der Fechtmeister führte zu einer besseren Fechtausbildung der Studenten. Die Raufhändel wurden dadurch zwar nicht weniger, aber doch wesentlich unblutiger, denn man lernte zu parieren, den Stößen auszuweichen und zeigte seine Kunst im Battieren und Legieren, in geschickter Ausnutzung der gegnerischen Blößen und in feinen Finten. Gefochten wurde noch an Ort und Stelle, den Anlaß gab eine Verbalinjurie: "Pereat!" mit der Antwort: "Pereat contra; contra, steh Hundsfott!" Um die Kontrahenten schloß sich schnell ein Kreis. Die Mensur bei ausgestrecktem Arm von Stichblatt zu Stichblatt wurde genommen, der linke Fuß möglichst weit nach hinten gesetzt und um diese Marke ein Kreis gezogen, den keiner der Paukanten bei Strafe des Verschisses überschreiten durfte. Die Kontrahenten lüfteten den Hut und gingen sofort in die Auslage. Die Regeln, nach denen gefochten wurde, waren einfach und lauteten:

  1. Man hat darauf zu achten, daß man sich möglichst wenig Blößen gibt.
  2. Man bietet dem Gegner ständig die Spitze, während man die Spitze der gegnerischen Waffe möglichst weit von sich ablenkt.
  3. Der eigene Angriff darf die Verteidigung nicht unmöglich machen.
  4. Unter mehreren Stößen verdient der sicherste den Vorzug.

Langsam machten sich jedoch Änderungen bemerkbar. Im Jenenser Mandat von 1684 ist von einem Duell in der neueren Form die Rede, bei dem erstmals von Beschicksleuten (Kartellträgern) und Beiständen (Sekundanten) die Rede ist. Die Sekundanten waren nur mit einem Ziegenhainer (kräftiger Spazierstock) ausgestattet und standen auf der Seite des Gegenpaukanten. Sie schützten durch Vorhalten und konnten die gegnerische Klinge nach oben herausschlagen.